Absage und Nicht-Erscheinen
Für: Betriebe · Fachkräfte · Privatpersonen
Vor der Bestätigung könnt ihr beide kostenlos zurückziehen; danach hängt es davon ab, wer absagt und wie kurzfristig.
Auf einen Blick
- Vor der Bestätigung: Solange ein Einsatz nur angefragt oder zugesagt ist, können beide Seiten kostenlos zurückziehen.
- Sagt der Auftraggeber ab: Nach der Bestätigung steht der Fachkraft je nach Zeitpunkt ein Anteil der vereinbarten Vergütung als Ausfallentschädigung zu.
- Sagt die Fachkraft ab oder erscheint nicht: Der Auftraggeber zahlt nichts und bekommt den Betrag voll zurück; der Vorfall zählt gegen die Stufe der Fachkraft.
Vor der Bestätigung
Angefragt oder zugesagt heißt: Der Einsatz ist noch nicht zustande gekommen. Beide Seiten können dann kostenlos zurückziehen. Unbeantwortete Anfragen verfallen mit Beginn – ohne Folgen für Profil oder Stufe.
Lehnst du als Fachkraft eine Anfrage vor der Zusage ab, ist das keine Absage: Es kostet nichts und zählt nicht gegen deine Stufe.
Wenn der Auftraggeber absagt
Je kurzfristiger der Auftraggeber einen bestätigten Einsatz absagt, desto größer ist der Anteil, der der Fachkraft als Ausfallentschädigung zusteht. Bemessen wird er an der vereinbarten Nettovergütung für die gebuchte Zeit oder am Festpreis. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absage in der Plattform. Die Standard-Staffel:
- Absage mehr als 48 Stunden vor BeginnDer Auftraggeber zahlt nichts, der eingezogene Betrag wird voll erstattet.
- 0 %
- Absage 24 bis 48 Stunden vor BeginnEin Viertel der vereinbarten Vergütung, weil der Tag schwer neu zu besetzen ist.
- 25 %
- Absage weniger als 24 Stunden vor BeginnDie Hälfte: Die Fachkraft hat den Tag freigehalten und keinen Ersatz mehr gefunden.
- 50 %
- Absage nach Beginn oder bei NichterscheinenDie volle Vergütung. Beim Auftraggeber wie bei der Fachkraft.
- 100 %
Die Standard-Staffel aus den AGB. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Absage in der Plattform erklärt wird.
- Sunworker zeigt vor jeder Absage, welcher Betrag fällig wird.
- Die Ausfallentschädigung wird aus dem eingezogenen Betrag einbehalten und nach dem Clearing von 72 Stunden ohne Provisionsabzug an die Fachkraft ausgezahlt.
- Über die Ausfallentschädigung entsteht ein eigener Beleg.
- Den Rest bekommt der Auftraggeber voll erstattet, ein Betrieb außerdem die Servicegebühr.
Wenn die Fachkraft absagt
Sagt die Fachkraft nach der Bestätigung ab, zahlt der Auftraggeber nichts: Er bekommt den Betrag einschließlich Servicegebühr voll zurück. Die Fachkraft bekommt für den Einsatz nichts, auch keine Ausfallentschädigung.
- Absagen zählen gegen die öffentliche Stufe der Fachkraft. Die Absagequote hat je Stufe eine Obergrenze.
- Wiederholen sich Absagen, kann das zur Sperre führen. Mehr unter Kontosperrung und Einspruch.
Wenn jemand nicht erscheint
„Nicht erschienen“ vermerkt nur der Auftraggeber, nur bei einem bestätigten Einsatz und nur, wenn die Fachkraft wirklich nicht gekommen ist. Ist sie gekommen und ihr seid über die Zeiten uneinig, beanstandet der Auftraggeber stattdessen die Ist-Zeit.
- Wenn die Fachkraft nicht erschienen ist
- Der Auftraggeber zahlt nichts, die Fachkraft bekommt nichts. Der Vorfall zählt gegen ihre Stufe – für Nichterscheinen gilt eine strengere Grenze als für Absagen.
- Wenn die Fachkraft aus Gründen des Auftraggebers nicht antreten kann
- Trifft sie zum Beispiel niemanden an oder bekommt keinen Zugang, gilt dieselbe Pauschale wie bei einer Absage des Auftraggebers.
- Wenn der Vermerk nicht stimmt
- Schreib als Fachkraft an kontakt@sunworker.eu und nenne den Einsatz. Deinen Check-in hat Sunworker festgehalten.
Nachrichten zum Einsatz sind noch 48 Stunden danach möglich.
Wenn niemand etwas dafür kann
Bei höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit der Fachkraft entfällt die Ausfallentschädigung; der Betrag wird voll erstattet.
Was festgehalten wird und zählt
Absagen, Stornierungen und Nichterscheinen hält Sunworker mit Zeitpunkt fest, weil davon die Storno-Regeln abhängen. Absagen des Betriebs zählen nicht gegen die Fachkraft, sondern in die Zuverlässigkeit des Betriebs. Wie die Stufen zustande kommen, steht unter So sortieren wir.
Häufige Fragen
Kostet es etwas, eine Anfrage abzulehnen?
Nein. Eine Anfrage vor der Zusage abzulehnen ist keine Absage und zählt nicht gegen die Stufe.
Welcher Zeitpunkt zählt bei einer Absage?
Der Zeitpunkt, zu dem die Absage in der Plattform erfolgt.
Bekomme ich als Betrieb die Servicegebühr zurück, wenn ich absage?
Ja. Die Servicegebühr wird dir voll erstattet, auch wenn eine Ausfallentschädigung fällig wird.
War dieser Beitrag hilfreich?
Diese Seite erklärt, sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die AGB.