Sunworker

Steuern als selbstständige Fachkraft

Als Selbstständige versteuerst du deine Einnahmen selbst; Sunworker führt keine Steuern oder Sozialabgaben für dich ab und gibt keine Steuerberatung.

Diese Hinweise sind allgemein und ersetzen keine Steuerberatung. Was für dich gilt, klärst du mit deinem Finanzamt oder deiner Steuerberatung.

Was bei dir liegt

Deine Einnahmen aus Einsätzen versteuerst du selbst. Sunworker zieht dir keine Steuern ab, führt keine Sozialabgaben ab und meldet deine Einnahmen nicht für dich an. Für deine Rechnungen brauchst du eine Steuernummer oder eine USt-IdNr.

Umsatzsteuer

Deinen Umsatzsteuer-Status trägst du in den Rechnungsdaten ein. Er bestimmt, wie jede Rechnung aussieht. Maßgeblich ist der Status bei der Ausstellung einer Rechnung; änderst du ihn, betrifft das nur spätere Rechnungen.

Kleinunternehmer

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, weist deine Rechnung keine Umsatzsteuer aus und trägt den passenden Hinweis. Näherst du dich den Umsatzgrenzen, warnt Sunworker dich einmal im Jahr — gerechnet aus den Rechnungen, die über Sunworker entstanden sind. Ob du den Status wechselst, entscheidest du selbst.

Was du für die Steuer bereithältst

  • alle Rechnungen und Stornobelege aus „Belege“
  • den Jahresexport aus „Finanzen“ als CSV oder im DATEV-Format
  • Belege über Ausfallentschädigungen — mit Umsatzsteuer wie deine Leistung, als Kleinunternehmer ohne

War dieser Beitrag hilfreich?

Du findest nicht das Richtige?

Wir helfen dir gern weiter — schreib uns, und wir antworten persönlich.

Kontakt aufnehmenHäufige Fragen

Wähle deine Präferenzen